Kursnummer: 2021.09.004
Ort
Online
Dozent
K.P. Schröck
Datum
Start: offen
Kursdauer
4 UE
Uhrzeit
offen
Vorwissen
Keins
Gebühr
249 Euro
Kursgröße
4-15
Anmeldung
offen
Abschluss
Zertifikat
Betriebs- bzw. Außenprüfungen werden in der Regel durchgeführt, um nachträglich einen oder mehrere zunächst abgeschlossene Vorgänge nochmals dahingehend zu untersuchen, ob rechtlich alles korrekt abgelaufen ist.
Bei der Außenwirtschaftsprüfung steht nicht die korrekte Erhebung von Abgaben im Mittelpunkt; vielmehr werden die Beachtung der Ausfuhrregularien, insbesondere mögliche Genehmigungsvorbehalte oder gar Ausfuhrverbote, im Mittelpunkt einer solchen Prüfung stehen.
Nicht selten werden bei diesen Prüfungen Fehler oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, die sogar straf- und bußgeldrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen können.
Das Online-Seminar „Die Betriebsprüfung durch den Zoll im Bereich Außenwirtschaft“ thematisiert die Zulässigkeit der Prüfung, die rechtliche Wirkung des formalen Beginns, die Prüfungsanordnung sowie den Ablauf einer Prüfung. Des Weiteren wird auf die wichtige Funktion der Schlussbesprechung sowie den Prüfungsbericht und dessen Auswertungen eingegangen.
Zahlreiche Tipps zur Vorbereitung auf die Prüfung sowie während der eigentlichen Betriebsprüfung runden das Seminar ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Ihr Dozent bzw. Trainer:
Klaus-Peter Schröck, Diplom-Finanzwirt (FH), verfügt über fast 5 Jahrzehnte Berufserfahrung in der Bundesfinanzverwaltung, zudem über Erfahrungen in verschiedenen Lehrtätigkeiten für die Fachhochschule des Bundes in Münster und für das Zollkriminalamt in Köln im Rahmen der Fortbildung der Zollfahnder.
Bis zu seiner Pensionierung im November 2021 ist er als Prüfer im Fachgebiet Außenwirtschaftsrecht des Hauptzollamtes Saarbrücken tätig.
Von 2007 bis Ende 2010 war Klaus-Peter Schröck entsandter nationaler Sachverständiger bei der „Generaldirektion Haushalt“ der EU-Kommission in Brüssel.
Kursinhalte:
Zielgruppe:
Kurstermin:
Der nächste Termin unseres Seminares "Die Betriebsprüfung durch den Zoll im Bereich Außenwirtschaft" wurde noch nicht festgelegt.
Weiterführende Hinweise: